Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter
 Rechtsanwalt Christian H. Gloecknerals Gemeinsamer Vertreter  

Wirecard AG

Wirecard AG – beyond (re-) payments?

Was passiert mit der Anleihe über € 500.000.000,00 A2YNQ5?

Erst im September 2019 hat Wirecard eine Anleihe über € 500.000.000,00 begeben.

Jetzt, am 22.06.2020 und damit nur rund 10 Monate später(!), räumt Wirecard ein, dass mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ der zentrale Vermögenswert in Gestalt liquider Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von gesamt 1,9 Milliarden nicht existent ist.

Es erscheint damit denkbar, dass Wirecard strukturiert ein betrügerisches Schneeballsystem mit bilanziellen Scheingewinnen zur Täuschung des Kapitalmarktes errichtet hat.

 

Neben dem erdrutschartigen Absturz der Wirecard Aktie fällt auch der Kurs der im September 2019 emittierten Anleihe mit einem Volumen von 500 Millionen Euro (ISIN: DE000A2YNQ58 / WKN: A2YNQ5) dramatisch auf zwischenzeitlich nur 16,5 % (Tagestief 24.06.2020).

Es stehen potentiell drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Insolvenz der Wirecard AG im Raum.

 

Für investierte Anleihegläubiger ist die Situation aufgrund der dürftigen Informationslage und den unvorhersehbaren Entwicklungen unklar; offenkundig stehen für betrogene Investoren zunächst Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer der Wirecard AG und die handelnden Organe in Vorstand und Aufsichtsrat der Wirecard AG im Raum, soweit diese den Jahresabschlusses 2018 als wesentliche Grundlage der Anleiheemission aufgestellt, gebilligt und testiert haben.

Für den einzelnen Anleiheinvestor als first (and lonely) mover mag in Betracht kommen, individuell die Anleihe außerordentlich, insbesondere nach § 10 der Anleihebedingungen, zu kündigen oder (wegen arglistiger Täuschung) die Zeichnung der Anleihe anzufechten und sich aus der ungewollten Gefahrengemeinschaft potenzieller Insolvenzquotengläubiger – notfalls als unliebsamer Akkordstörer außergerichtlicher Rettungsversuche – zu verabschieden.

 

Unbeschadet dessen ist aus kollektiver Sicht für die Investoren dringlichst ein Gemeinsamer Vertreter nach § 13 Abs. 5 der Anleihebedingungen des Offering Memorandum vom 09.09.2019 zu bestellen, der die Interessen der Anleihegläubiger bündelt und ihre Rechte im Rahmen der Restrukturierungsverhandlungen kompetent wahrnimmt – andernfalls liegt das Risiko auf der Hand, dass die letzte wirtschaftlich belastbare Substanz von Wirecard im Interesse der Konsortialbanken der laufenden Kreditfazilität über 1,75 Milliarden Euro als Sicherheit oder im Rahmen sukzessiver Abverwertung verfrühstückt wird und die Gläubiger der Anleihe leer ausgehen – bildlich: Ohne Gemeinsamen Vertreter droht der Anleihe die endgültige Nassrasur statt ein vielleicht angemessener haircut.

 

Zur Koordination und Information können Gläubiger Herrn Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner kostenfrei über das nachfolgende Registrierungsforumlar kontaktieren.

 

 

Ihre Formularnachricht wurde erfolgreich versendet.
Sie haben folgende Daten eingegeben:

Kontaktformular

Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben in den folgenden Feldern:
Beim Versenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Hinweis: Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder.

Stimmrechtsvollmacht Wirecard AG
Stimmrechtsvollmacht Wirecard AG.pdf
PDF-Dokument [106.6 KB]
Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner