Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter
 Rechtsanwalt Christian H. Gloecknerals Gemeinsamer Vertreter  

Peine GmbH

Aktualisierung Verfahrensstand (02.08.2023)

 

Wie der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Waculik durch Sachstandsbericht vom 02.06.2022 mitteilt, besteht die am 01.04.2021 mitgeteilte Masseunzulänglichkeit bislang fort.

Der Insolvenzverwalter ist weiterhin damit beschäftigt, den vorgefundenen Warenbestand zu verwerten und daraus zu liquidierende Gelder zur Insolvenzmasse zu ziehen. Dies beinhaltet die Prüfung und Auseinandersetzungen mit den Zollbehörden und den Käufern.

 

Zudem prüft der Insolvenzverwalter Anfechtungsansprüche, gesellschaftsrechtliche Ansprüche, Ansprüche aus Geschäftsführer- und Aufsichtsratshaftung, Ansprüche aus der Patronatserklärung und Ansprüche aus Wirtschaftsprüfer- / Steuerberaterhaftung.

 

Diese Ansprüche sind verbunden mit einer aufwendigen Vorprüfung, welche wegen den, wie durch den Insolvenzverwalter angenommen, bereits im Jahr 2013 bestehenden Zahlungsschwierigkeiten der Schuldnerin eine Prüfung, teils bis ins Jahr 2013, erfordert. Eine solche Prüfung ist aufgrund der Masseunzulänglichkeit nicht aus Mitteln der Insolvenzmasse zu bestreiten, weshalb der Insolvenzverwalter mit der LEGIAL AG einen Prozesskostenfinanzierungsvertrag geschlossen hat. In diesem Zug wird derzeit ein Gutachten über die Zahlungsunfähigkeit erstellt.

Aktualisierung Verfahrensstand (25.10.2021)

 

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PEINE GmbH - Amtsgericht - Insolvenzgericht Wilhelmshaven (Az.: 10 IN 6/21), Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Michael Waculik, wurden durch den Gemeinsamen Vertreter fristwahrend die Forderungen der Schuldverschreibungsgläubiger aus den Wertpapieren zur Insolvenztabelle angemeldet.

 

Im Rahmen der Schuldverschreibungsgläubigerbeschlussfassung im Jahr 2018 wurden seitens der Schuldverschreibungsgläubiger diverse Maßnahmen zur Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1TNFX0 / WKN A1TNFX; nachfolgend "Unternehmensanleihe") zur Unterstützung der Restrukturierung der Emittentin beschlossen. Den Anleihegläubigern wurde hierbei insbesondere eine Garantie des Mutterkonzerns der Emittentin, Shandong Ruyi Technology Group Co. Ltd. (nachfolgend "Shandong Ruyi"), für Forderungen aus der Schuldverschreibung angetragen.

 

Wie dem Gemeinsamen Vertreter nun zur Kenntnis gebracht wurde, hat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Gläubiger der Unternehmensanleihe klageweise den Garantiegeber aus der Garantie in Anspruch genommen. Das Landgericht Frankfurt am Main, 7. Zivilkammer, hat nach Prüfung den Anspruch für schlüssig befunden und Versäumnisurteil auf Zahlung gegen Shandong Ruyi erlassen (Az. Landgericht Frankfurt am Main, 2-07 O 114/21).

 

Derartige Ansprüche aus Sicherheiten, welche außerhalb des Wertpapiers verhaftet oder begründet sind, unterfallen nicht dem gesetzlichen Tätigkeitsauftrag und Vertretungsumfang des Gemeinsamen Vertreters im Insolvenzverfahren der Emittentin, § 19 Abs. 3 SchVG. Anleihegläubiger, die diese Ansprüche verfolgen möchten, müssen dies in Eigeninitiative tun und sollten sich entsprechender Beratung versichern. Der Gemeinsame Vertreter informiert hiermit über diesen Zusammenhang überobligatorisch zu seiner Berichtspflicht, da die Entscheidung für Anleihegläubiger von Relevanz sein könnte.

Aktualisierung Verfahrensstand (09.06.2021)

 

Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner hat den sog. Berichtstermin am 03.06.2021 im Insolvenzverfahren der Peine GmbH am Amtsgericht - Insolvenzgericht - Wilhelmshaven für die Gläubiger der Schuldverschreibungsanleihe der Peine GmbH 2013/2018 wahrgenommen. Gläubiger der Schuldverschreibungsanleihe können hier einen detaillierteren Bericht abfordern - bitte nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf und übermitteln Sie uns einen geeigneten Nachweis Ihrer Gläubigereigenschaft (bspw. Depotauszug). Sie erhalten den Bericht dann gesondert per E-Mail übersendet.

Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner wurde vorinsolvenzlich als Gemeinsamer Vertreter der Schuldverschreibungsanleihe der Peine GmbH 2013/2018 (ISIN: DE000A1TNFX0 / WKN: A1TNFX) bestellt. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei dem AG Wilhelmshaven (Az. 10 IN 6/21) zum 01.04.2021 ist allein der Gemeinsame Vertreter kraft Gesetz – § 19 (3) SchVG – zur Vertretung der Ansprüche der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren der Emittentin berufen.

 

Mit Schreiben vom 21.04.2021 hat Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner die Anleihe gekündigt.

 

Herr Rechtsanwalt Gloeckner hat bereits fristwahrend die Insolvenzforderung der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren angemeldet. Dies umfasst die Forderungen der Anleihegläubiger auf Rückzahlung des Kapitals, der Anleihezinsen und etwaige Ansprüche auf oder aus Vorfälligkeitsentschädigung. Anleihegläubiger müssen – entgegen der teilweise kursierenden Mitteilungen diverser Depotbanken – für die vorbenannten Forderungen keine eigene Anmeldung bei dem Insolvenzverwalter durchführen; diese wäre aus Rechtsgründen im Übrigen auch unwirksam.

 

Es ist jedoch zu beachten, dass etwaige Ansprüche aus bestellten Sicherheiten zu Gunsten der Anleihegläubiger, insbesondere aus seitens der Gesellschafterin oder ihr verbundener Unternehmen etwaig abgegebenen Patronatserklärungen, jedenfalls gegenwärtig Stand nicht durch den Gemeinsamen Vertreter zur Beiziehung verfolgt werden. Dies obliegt je nach Art der bestellten Sicherheit dem Insolvenzverwalter oder den jeweiligen Anleihegläubigern selbst.

 

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