Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter
 Rechtsanwalt Christian H. Gloecknerals Gemeinsamer Vertreter  

Christian H. Gloeckner als gemeinsamer Vertreter

 

 

Wir begrüßen Sie herzlich auf bondcounsel.de!

 

Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Sie mit unseren Leistungen - und damit Ihren persönlichen Möglichkeiten als Emittent oder als Investor in Mittelstandsanleihen - nach dem Schuldverschreibungsgesetz vertraut machen. Mit unserer Wirtschaftskanzlei haben wir uns auf Strukturierungs-, Restrukturierungs- und Sanierungsberatung im deutschsprachigen Raum fokussiert. 

 

Vollmachten und Formularvordrucke finden Sie für aktuelle Verfahren immer in der Downloadrubrik.

 

Weitere Informationen zu laufenden Verfahren finden Sie in der Kategorie Verfahren.

 

 

Aktuelles: Deutsche Immobilien- und Grundbesitz AG

Aktualisierung per 08.12.2022:

 

 

Deutsche Immobilien- und Grundbesitz AG, Gemeinsamer Vertreter Gloeckner ruft zur Gläubigerbeteiligung auf

 

Das Insolvenzverfahren der Deutsche Immobilien- und Grundbesitz AG

 

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Immobilien- und Grundbesitz AG (nachfolgend „DIG AG“) vor dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Frankfurt am Main (Aktenzeichen 810 IN 81/15 D-8-2) wurde Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner in den vor dem Amtsgericht – Insolvenzgericht – Frankfurt am Main abgehaltenen Gläubigerversammlungen für die Inhaber der von der Schuldnerin ausgegebenen diversen nicht-nachrangigen Inhaberschuldverschreibungen der DIG AG am 01.03.2016 als Gemeinsamer Vertreter gemäß § 19 SchVG für folgende Serien bestellt:

 

Serie 2011/50plus - Gattung A (monatliche Zinsfälligkeit)

Serie 2012/50plus

Serie 2012/50plus - Gattung A (monatliche Zinsfälligkeit)

Serie 2012/50plus - Gattung B (jährliche Zinsfälligkeit)

Serie 2012/100plus - Gattung A (monatliche Zinsfälligkeit)

Serie 2013/50plus

Serie 2013/100plus - Gattung A (monatliche Zinsfälligkeit)

Serie 2014/100plus - Gattung A (monatliche Zinsfälligkeit)

Unbenannte Serie

 

Der Gemeinsame Vertreter hat die Forderungen der von ihm vertretenen Schuldverschreibungsserien im Rahmen von Global- und Einzelanmeldungen im maximalen Wert angemeldet. Diese Anmeldungen werden durch den Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Markus Walter, HGW Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, teils vorläufig bestritten bis eine abschließende Aufarbeitung der Zahlungsströme aus Sicht der Gemeinschuldnerin erfolgen konnte.

 

 

Verprobung und Prüfung der Zahlungsströme

 

Durch den Insolvenzverwalter erfolgte eine Aufarbeitung der serienbezogenen Zahlungsströme auf Basis eines durch ein renommiertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen erstellten Gutachtens, sodass in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter eine außergerichtliche Klärung der Forderungshöhe der Schuldverschreibungsgläubiger erfolgen kann.

 

 

Gläubigerbeteiligung

 

Hierzu ruft der Gemeinsame Vertreter die Gläubiger zur Beteiligung auf:

 

Sofern Sie Schuldverschreibungsgläubiger einer der oben bezeichneten Serien sind, übersenden Sie bitte die Ihnen vorliegenden Zeichnungsunterlagen (Zeichnungsscheine, Überweisungshöhe und -daten, Korrespondenzen – sämtlich in KOPIE, gerne per Mail oder Fax) an Ihren Gemeinsamen Vertreter

 

Herrn Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner

Laufertorgraben 2

90489 Nürnberg

E-Mail: gloeckner@bondcounsel.de

Telefax: +49 911 588885 10

 

 

Hinweis

 

Sofern Sie eigenständig Forderungen aus Schuldverschreibungspapieren angemeldet haben, welche den vorbenannten Serien zugehörig sind, wurden diese Anmeldungen erwartbar als sog. „Doppelanmeldung bestritten“, da ausschließlich der Gemeinsame Vertreter die Rechte der Schuldverschreibungsgläubiger aus dem Wertpapier im Insolvenzverfahren wahrnimmt.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Verfahrensseite.

 

Aktuelles: ACAZIS AG

Aktualisierung per 17.01.2022:

 

Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Stephan Ammann, hat per 20.12.2021 bekanntgegeben, dass die durch mich, als Gemeinsamer Vertreter der Schuldverschreibungsgläubiger der Anleihe WKN: A1R0RU / ISIN: DE000A1R0RU6601, angemeldeten Ansprüche der Gesamtemission (nachrichtlich: 11.802.459,52 €) in Höhe von 5.835.780,00 € festgestellt wurden und in Höhe von 5.966.679,52 € endgültig bestritten wurden.

Das Verfahren ist massearm, wobei die Kosten des Insolvenzverfahrens nach Information des Insolvenzverwalters nicht gedeckt werden können. Dies bedeutet, dass das Verfahren erwartbar nach § 207 InsO durch das Insolvenzgericht eingestellt wird; eine Quotenzahlung für die Gläubiger ist nicht zu erwarten.

Ich werde Sie über die Restabwicklung sowie das endgültige Verfahrensende weiterhin auf dem Laufenden halten. 

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Verfahrensseite.

 

Aktualisierung per 10.02.2022:

 

Das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Rosenheim teilt mit Beschluss vom 04.02.2022 mit, dass die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 207 InsO (keine Kostendeckung im Verfahren) im schriftlichen Verfahren erfolgt. Dies umfasst auch die Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters dowie die Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger. Beteiligte können bis einschließlich 08.03.2022 schriftlich bei dem Insolvenzgericht vortragen.

 

Aktualisierung per 04.04.2022:


Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ACAZIS AG, Amtsgericht Rosenheim, Außenstelle Bad Aibling – Insolvenzgericht – hat das Amtsgericht am 31.03.2020 beschlossen, das Insolvenzverfahren mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse einzustellen, § 207 Abs. 1 InsO.


Da bereits die (vorrangigen) Verfahrenskosten nicht bedient werden können, fallen Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO mit ihrem Anspruch ebenso aus. Dies bedeutet, dass auf die als Gemeinsamer Vertreter der Schuldverschreibungsgläubiger der Anleihe WKN: A1R0RU / ISIN: DE000A1R0RU6601 angemeldeten Ansprüche der Gesamtemission (nachrichtlich: € 11.802.459,52; hiervon bereits unstreitig festgestellt € 5.835.780,00) leider – wie auf alle anderen Insolvenzgläubigerforderungen – keine Insolvenzquote entfallen wird.


Mit Einstellung des Verfahrens endet auch die Befassung des Gemeinsamen Vertreters in der Sache.

 

Vorsorglich nachrichtlich:
Mangels Masse wird auch der Anspruch des Gemeinsamen Vertreters auf Ersatz von Kosten und Auslagen und eine angemessene Vergütung für seine Tätigkeit insgesamt nicht vergütet.

 

Aktuelles: Peine GmbH

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PEINE GmbH - Amtsgericht - Insolvenzgericht Wilhelmshaven (Az.: 10 IN 6/21), Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Michael Waculik, wurden durch den Gemeinsamen Vertreter fristwahrend die Forderungen der Schuldverschreibungsgläubiger aus den Wertpapieren zur Insolvenztabelle angemeldet.

 

Im Rahmen der Schuldverschreibungsgläubigerbeschlussfassung im Jahr 2018 wurden seitens der Schuldverschreibungsgläubiger diverse Maßnahmen zur Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1TNFX0 / WKN A1TNFX; nachfolgend "Unternehmensanleihe") zur Unterstützung der Restrukturierung der Emittentin beschlossen. Den Anleihegläubigern wurde hierbei insbesondere eine Garantie des Mutterkonzerns der Emittentin, Shandong Ruyi Technology Group Co. Ltd. (nachfolgend "Shandong Ruyi"), für Forderungen aus der Schuldverschreibung angetragen.

 

Wie dem Gemeinsamen Vertreter nun zur Kenntnis gebracht wurde, hat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Gläubiger der Unternehmensanleihe klageweise den Garantiegeber aus der Garantie in Anspruch genommen. Das Landgericht Frankfurt am Main, 7. Zivilkammer, hat nach Prüfung den Anspruch für schlüssig befunden und Versäumnisurteil auf Zahlung gegen Shandong Ruyi erlassen (Az. Landgericht Frankfurt am Main, 2-07 O 114/21).

 

Derartige Ansprüche aus Sicherheiten, welche außerhalb des Wertpapiers verhaftet oder begründet sind, unterfallen nicht dem gesetzlichen Tätigkeitsauftrag und Vertretungsumfang des Gemeinsamen Vertreters im Insolvenzverfahren der Emittentin, § 19 Abs. 3 SchVG. Anleihegläubiger, die diese Ansprüche verfolgen möchten, müssen dies in Eigeninitiative tun und sollten sich entsprechender Beratung versichern. Der Gemeinsame Vertreter informiert hiermit über diesen Zusammenhang überobligatorisch zu seiner Berichtspflicht, da die Entscheidung für Anleihegläubiger von Relevanz sein könnte.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Verfahrensseite.

 

 

Aktuelles: Rudolf Wöhrl AG / R. W. Abwicklungs AG Anleihe

Aktualisierung Verfahrensstand (06.03.2022)

 

Die Eigenverwaltung hat per 28.02.2023 einen Zwischenbericht im Insolvenz(-plan-)verfahren der ehem. Rudolf Wöhrl AG (heute R. W. Abwicklungs AG) erstattet. Weiterhin sind Sachverhalte (Eurodelkredere, steuerliche Sachverhalte u.ä.) nicht abgeschlossen, sodass der Verfahrensabschluss und die Auszahlung der zweiten Tranche der Schlusszahlung weiterhin nicht prognostizierbar ist.

 

Die Eigenverwaltung geht weiterhin von einer Gesamtinsolvenzquote von ca. 21% aus; hiervon wurden bereits 20 % an die Gläubiger ausgezahlt. Ein Termin für den Verfahrensabschluss wurde nicht mitgeteilt.

 

Anleihegläubiger des Verfahrens können unter Nachweis ihrer Anleihegläubigereigenschaft (bspw. durch aktuellen Depotauszug) den Zwischenbericht zur Einsicht anfordern. Nehmen Sie gerne hierfür Kontakt auf.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Verfahrensseite.

 

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