Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter
 Rechtsanwalt Christian H. Gloecknerals Gemeinsamer Vertreter  

Leistungen und Kompetenzen Für Insolvenzverwalter

Die insolvenzrechtliche Abwicklung eines Unternehmens, welches sich (teilweise) durch die Begebung von Schuldverschreibungen, insbesondere "Mittelstandsanleihen", (re-)finanziert hat, stellt den (vorläufigen) Insolvenzverwalter vor ganz besondere Herausforderungen:

 

  • Eine ungewöhnliche hohe Anzahl an Gläubigern aus dem Retail 
  • Eine unhomogene Gläubigerzusammensetzung
  • Große Interessensdivergenz der Gläubiger bei gleichzeitiger Emotionalisierung der Sachbetrachtung

 

Der Gemeinsame Vertreter kann und soll - vgl. § 19 SchVG - in solchen Verfahren zur Erleichterung und beschleunigten Abwicklung der Insolvenz  im Interesse der Gläubiger - aber auch im Interesse des Verfahrens und des Insolvenzverwalters bestellt werden. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass die obligatorischen Versammlungen zur Wahl eines Gemeinsamen Vertreters nach dem Schuldverschreibungsgesetz bereits vor der ersten Gläubigerversammlung und damit vor dem Berichtstermin abzuhalten sind, in dem die Weichen des weiteren Verfahrensgangs gestellt werden.

 

Es ist daher zwingend geboten, im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens während der Gutachtenserstellung  das Institut des Gemeinsamen Vertreters zu beachten, um Überraschungen zu vermeiden,  da der Gemeinsame Vertreter nicht selten im Berichtstermin die Kopf- und die Summenmehrheit auf sich vereinigt.

 

Der Gemeinsame Vertreter ist alleiniger Ansprechpartner für den Insolvenzverwalter und beschleunigt so nicht zuletzt die Durchführung von bekannten und bewährten Verwertungs- und Sanierungsstrukturen, wie übertragende Sanierung oder einen Insolvenzplan. 

 

Keine Insolvenz ist wie die andere. Patentlösungen und "allgemeine Lösungsrezepte" verbieten sich.

 

Nehmen Sie deshalb Kontakt auf - nur in einem gemeinsamen Gespräch lassen sich zeitnah die Bausteine und Fallstricke erfolgreicher Verfahrensführung als erprobte "best practice" aufzeigen.

 

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