Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner ruft die Gläubiger der Travel24.com AG Anleihe aufgrund der jüngsten Entwicklungen innerhalb der Unister-Gruppe zur frühzeitigen Interessensbündelung auf.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die notwendige Vollmacht zum Download zur Verfügung und fügen Ihnen die Pressemitteilung Herrn Gloeckners vom 19.07.2016 an.
Pressemitteilung von Herrn Christian H. Gloeckner vom 19.07.2016:
Folgeinsolvenz der Travel24.com AG? Christian H. Gloeckner rät dringend zur frühzeitigen Interessensbündelung der Anleihegläubiger der Unister Holding GmbH Tochter - Travel24.com AG
Mit Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Leipzig vom 18.07.2016 (Az.: 405 IN 1402/16) wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unister
Holding GmbH, Leipzig, eröffnet und Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Eine Folgeinsolvenz der Unister-Tochter Travel24.com AG erscheint nicht ausgeschlossen. Bei Travel24 investierte Anleihegläubiger der Schuldverschreibungsanleihe
2012/2017 (WKN: A1PGRG) sollten sich daher schnellstmöglich organisieren, um eine handlungsfähige und konzentrierte Interessensbündelung sicher zu stellen.
§ 15 der Anleihebedingungen der Travel24.com AG eröffnet den Schuldverschreibungsgläubigern bereits außerhalb einer Insolvenz die Möglichkeit, zur Wahrung Ihrer
Interessen einen Gemeinsamen Vertreter zu bestellen. In der Insolvenz ist eine entsprechende Abstimmung zwingend (§ 19 Abs. 2 SchVG). Die Beschlussfassung erfolgt jeweils im Rahmen einer hierfür
einzuberufenden Gläubigerversammlung.
Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner kandidiert für das Amt des Gemeinsamen Vertreters in allen seitens der Travel24.com AG begebenen
Schuldverschreibungsanleihen.
Von der Chance zur Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters sollte nach Gloeckners Expertise frühzeitig gebraucht gemacht werden, um die Handlungsfähigkeit der ansonsten
inhomogenen Gruppe der Anleihegläubiger herzustellen und ein Gegengewicht zu Banken und sonstigen Großgläubigern der Emittentin zu generieren.
Da es Gläubigern oft aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, sich fortlaufend über mögliche Veröffentlichungen zu informieren sowie die Stimmrechte persönlich
auszuüben, können diese Rechtsanwalt Gloeckner zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Die Bevollmächtigung kann bereits heute, auch ohne einen konkreten Versammlungstermin, erfolgen - die
weitere Recherche, ob und wann Versammlungstermine angesetzt werden, wird den Gläubigern auf diesem Wege erspart - die wirksame Ausübung der eigenen Stimmrechte ist mit einer entsprechenden
Bevollmächtigung sichergestellt.
Ein Formular zur Stimmrechtsbevollmächtigung ist unter www.bondcounsel.de in der Rubrik "Downloads" zur Verwendung hinterlegt.
Zum Hintergrund:
Wenige Tage nach dem Tod von Konzernchef Thomas Wagner bei einem Flugzeugabsturz hat dessen Firma, die Unister Holding GmbH, Insolvenz angemeldet.
Unister betreibt mehr als 40 Internetportale wozu auch die Travel24.com AG gehört. Diese hatte Unister im Jahr 2009 übernommen und fungiert seither als
deren Hauptaktionär mit einem Stimmrecht von zuletzt rund 74,5 % (Stand Ende 2014).
Die Travel24.com AG selbst finanziert sich u.a. über die Begebung einer 7,50 % Schuldverschreibungsanleihe 2012/2017 im Gesamtnominalvolumen von bis zu EUR 25 Mio. (Inhaberschuldverschreibung WKN:
A1PGRG / ISIN: DE000A1PGRG2).
Zwar betonte Unister, dass "die operativen Gesellschaften der Firmengruppe von der Insolvenz nicht betroffen" seien. Der Kapitalmarkt stellt der Travel24 jedoch mit
einem aktuellen Anleihekurs von rund 7,9 % ein denkbar schlechtes Zeugnis aus. Auch die Aktie des Unternehmens hat eine rapide Talfahrt hinter sich und steht derzeit bei rund EUR 1,38.
Hinzu kommt, dass Travel24 in hoher Abhängigkeit zu verbunden Unternehmen steht. Die Bilanzen der Gesellschaft weisen jeweils erhebliche Beträge als kurzfristige Forderungen gegen nahestehende
Unternehmen aus. Auch auf personeller Ebene gibt es eine Vielzahl an Verflechtungen. Aufgrund der verworrenen Geschäftslage bei Travel24 verweigerte der zuständige Wirtschaftsprüfer dem Reiseportal
jüngst das Testat für den Geschäftsbericht 2014. Für weitere Negativschlagzeilen sorgen die derzeit vor der 15. Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer - des Landgerichts Leipzig zur Hauptverhandlung
zugelassenen Anklagen gegen Verantwortliche der Unister-Gruppe.
All dies spricht stark dafür, dass sich die Insolvenz der Unister Holding GmbH auf kurz oder lang auch auf die Travel24.com AG auswirken könnte.
Zu Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter:
Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner ist für Schuldverschreibungskapital von mehr als EUR 430.000.000,00 für über 20.000 Anleger in mehr als 2.000 Anleiheserien zum Gemeinsamen Vertreter
bestellt. Mit über 20 Jahren Best-Practice-Erfahrung in Sanierung und Restrukturierung setzt Gloeckner im Rahmen der unabhängigen Kollektivvertretung die Rechte und Ansprüche der
Schuldverschreibungsgläubiger nach dem Schuldverschreibungsgesetz durch und nimmt deren Interessen aktiv wahr.
Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter
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Laufertorgraben 2
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