Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter
 Rechtsanwalt Christian H. Gloecknerals Gemeinsamer Vertreter  

Rudolf Wöhrl AG / R. W. Abwicklungs AG


Aktualisierung Verfahrensstand (06.03.2023)

 

Die Eigenverwaltung hat per 28.02.2023 einen Zwischenbericht im Insolvenz(-plan-)verfahren der ehem. Rudolf Wöhrl AG (heute R. W. Abwicklungs AG) erstattet. Weiterhin sind Sachverhalte (Eurodelkredere, steuerliche Sachverhalte u.ä.) nicht abgeschlossen, sodass der Verfahrensabschluss und die Auszahlung der zweiten Tranche der Schlusszahlung weiterhin nicht prognostizierbar ist.

 

Die Eigenverwaltung geht weiterhin von einer Gesamtinsolvenzquote von ca. 21% aus; hiervon wurden bereits 20 % an die Gläubiger ausgezahlt. Ein Termin für den Verfahrensabschluss wurde nicht mitgeteilt.

 

Anleihegläubiger des Verfahrens können unter Nachweis ihrer Anleihegläubigereigenschaft (bspw. durch aktuellen Depotauszug) den Zwischenbericht zur Einsicht anfordern. Nehmen Sie gerne hierfür Kontakt auf.

 


Aktualisierung Verfahrensstand (12.08.2021)

 

Die Eigenverwaltung hat per 28.07.2021 einen Zwischenbericht im Insolvenz(-plan-)verfahren der ehem. Rudolf Wöhrl AG (heute R. W. Abwicklungs AG) erstattet. Darin teilt die Eigenverwaltung mit, dass die avisierte Verfahrensbeendigung zum Ende des Jahres 2020 auch weiterhin noch nicht erreicht werden konnte. Begründet wird dies insbesondere mit steuerlichen Sachverhalten.

 

Die Eigenverwaltung geht weiterhin von einer Gesamtinsolvenzquote von ca. 21% aus. Ein Termin für den Verfahrensabschluss wurde nicht mitgeteilt.

 

Anleihegläubiger des Verfahrens können unter Nachweis ihrer Anleihegläubigereigenschaft (bspw. durch aktuellen Depotauszug) den Zwischenbericht zur Einsicht anfordern. Nehmen Sie gerne hierfür Kontakt auf.

 


Aktualisierung Verfahrensstand (27.11.2020)

 

Leider liegen weiterhin keine aktuelleren Informationen zum seitens der Eigenverwaltung geplanten Verfahrensende im Jahr 2020 vor. Sobald aktuellere Informationen verfügbar sind, wird diese Seite aktualisiert. Bislang verbleibt es bei dem Berichtsstand der Eigenverwaltung zum 28.07.2020:

 

Die Eigenverwaltung hat per 28.07.2020 einen Zwischenbericht im Insolvenz(-plan-)verfahren der ehem. Rudolf Wöhrl AG (heute R. W. Abwicklungs AG) erstattet. Das Restabwicklung der R. W. Abwicklungs AG soll nach Mitteilung der Eigenverwaltung im Jahr 2020 abgeschlossen werden, soweit alle Steuerprüfungen kurzfristig abgeschlossen werden können. Weiterhin teilt die Eigenverwaltung nunmehr mit, dass nun mit einer Insolvenzgesamtquote von 21 % gerechnet wird.

 

Auf Grund der aktuellen Situation auf Grund der Covid-19 Pandemie und der Abhängigkeit von Dritten beim Abschluss des Verfahrens kann ein Beendigungszeitpunkt nicht verlässlich kommuniziert werden. Ob ein Abschluss des Verfahrens im Jahr 2020 eingehalten werden kann, ist weiterhin offen.

 

 


Der Gemeinsame Vertreter, Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner, der Anleihe WKN A1R0YA, ISIN: DE000A1R0YA4 der R.W. Abwicklungs AG, 

teilt zum aktuellen Sachstand des Verfahrens mit:

 

Nach Informationen des Sachwalters Herr Rechtsanwalt Volker Böhm in seinem jüngsten Sachstandsbericht vom 24.04.2020 stellt sich der Verfahrensstand unverändert zum letzten Bericht dar. Der Abschluss des Verfahrens hängt noch von folgenden Punkten ab:

 

  • Klärung einer umsatzsteuerrechtlichen Frage bzgl. einer Versicherungsleistung i.H.v. € 640.000,00
  • Erstellung/Veröffentlichung sämtlicher notwendiger Jahresabschlüsse
  • Erstellung und Veranlagung der notwendigen Steuererklärungen
  • Einzug noch ausstehender Insolvenzquoten (SinnLeffers GmbH, WTHG und Nadel & Zwirn)

 

Auf Grund der aktuellen Situation auf Grund der Covid-19 Pandemie und der Abhängigkeit von Dritten beim Abschluss des Verfahrens kann ein Beendigungszeitpunkt nicht verlässlich kommuniziert werden. Der Sachwalter geht dennoch von einem Abschluss des Verfahrens im Jahr 2020 aus.

 

 


Der Gemeinsame Vertreter, Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner, der Anleihe WKN A1R0YA, ISIN: DE000A1R0YA4 der R.W. Abwicklungs AG teilt mit, dass mit Gutschrift vom 26.11.2018 eine weitere Abschlagsverteilung in Höhe von 10 % seitens der R.W. Abwicklungs AG auf die Anleihe erfolgt ist; die Auszahlung an die Anleihegläubiger erfolgte über die bisherige Zahlstelle der Emittentin noch in 2018.

Die Schlussverteilung war ursprünglich für Anfang 2019 in Höhe von weiteren 5 % (unverbindlich sowohl in Hinblick auf Höhe als auch auf den Zahlungshorizont) durch die Entscheidungsträger der Emittentin avisiert; bislang wurde seitens der Insolvenzplanschuldnerin noch kein konkretes Datum für die Schlusszahlung bekanntgegeben - die vorliegenden Dokumente avisieren jedoch eine Verfahrensbeendigung noch im Jahr 2019.
 Sobald konkrete Daten vorlegen, werden wir die Gläubiger auf dieser Seite informieren.
Update (14.11.2019): nach Mitteilung der Verfahrensbeteiligten kann die ursprünglich für das Jahr 2019 avisierte Aufhebung des Insolvenzverfahrens aufgrund noch nicht abgeschlossener Sachverhalte nicht erfolgen. Der Sachwalter geht davon aus, dass die offenen Sachverhalte im 1. Halbjahr 2020 abgeschlossen werden können.

Erfreulich ist aus Sicht des Gemeinsamen Vertreters Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner (www.bondcounsel.de):
Die ursprüngliche Quotenprognose bei Verfahrenseinleitung von 16 - 21 % für die Anleihe ist damit im Rahmen des unter Aufsicht des Amtsgerichts Nürnberg durchgeführten Planinsolvenzverfahrens in Eigenverwaltung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff (Gerloff Liebler Rechtsanwälte, München) als verantwortlichem CRO unter überwachender Mitwirkung von Rechtsanwalt Volker Böhm als Sachwalter (Schulze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, Nürnberg) erreicht und wird voraussichtlich übertroffen.

 

Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner wurde am 28.11.2016 durch Beschluss der Anleihegläubiger mit einer Mehrheit von 87,2% zum Gemeinsamen Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz für die Schuldverschreibungsanleihe 13/18, WKN: A1R0YA, ISIN: DE000A1R0YA4 bestellt.

 

Gloeckner ist als Gemeinsamer Vertreter für alle Anleihegläubiger der Rudolf Wöhrl AG allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen (§ 19 Abs. 3 SchVG).

Hiervon umfasst ist auch die Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle, welche Gloeckner fristgerecht vorgenommen hat. Sie wurde zwischenzeitlich in voller Höhe hinsichtlich Nominale, Vertragszinsen und entstandenem Zinsschaden vom Sachwalter anerkannt und zur Insolvenztabelle festgestellt.

Weiter hat Gloeckner den Berichts- und Prüftermin am 31.01.2017 sowie den weiteren Berichts- und Prüftermin sowie Erörterungs- und Abstimmungstermin am 26.04.2017 vor dem Insolvenzgericht Nürnberg in seiner Funktion als Gemeinsamer Vertreter für die Anleihegläubiger wahrgenommen.

 

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