Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter
 Rechtsanwalt Christian H. Gloecknerals Gemeinsamer Vertreter  

KARLIE Group GmbH

Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner kandidiert für das Amt des Gemeinsamen Vertreters in der seitens der KARLIE Group GmbH begebenen bis zu EUR 30.000.000,00 6,75 % / 5 % Schuldverschreibungsanleihe 2013/(2018) 2021, ISIN: DE000A1TNG90 / WKN: A1TNG9 („Unternehmensanleihe 2013“).

 

Über das Vermögen der KARLIE Group GmbH („Emittentin“) wurde mit Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Paderborn vom 10.04.2017 unter dem Az.: 2 IE 2/16 das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren entsprechend Art. 3 Abs. 1 EuInsVO eröffnet. Gleichzeitig wurde unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Brinkmann & Partner Partnerschaftsgesellschaft, als Sachwalter die Eigenverwaltung angeordnet.

 

Das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Paderborn hat mit Veröffentlichung vom 12.04.2017 gem. § 19 Abs. 2 SchVG für

 

Montag, den 29.05.2017, um 11:00 Uhr bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn im Schwurgerichtssaal Raum 205, 2. Etage

 

eine Anleihegläubigerversammlung der Unternehmensanleihe 2013 einberufen. Alleiniger Tagesordnungspunkt ist die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters. Für dieses Amt kandidiert Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner.

 

Hauptaufgabe eines solchen Gemeinsamen Vertreters ist die kompetente Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Schuldverschreibungsgläubiger in der Insolvenz – so etwa die Anmeldung der Forderungen aus der Anleihe zur Insolvenztabelle sowie die Beschleunigung des Verfahrens durch Übernahme der Kommunikation mit Insolvenzverwalter und Gericht.

 

Achtung: Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Stimmrechtsausübung ist entsprechend der Veröffentlichung des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Paderborn nur nach vorheriger Anmeldung bis spätestens 23.05.2017 zulässig.

 

Da es den betroffenen Gläubigern aus zeitlichen Gründen oft nicht möglich ist, die relevanten Versammlungstermine selbst wahrzunehmen oder die hierzu ergehenden Veröffentlichung im Auge zu behalten, können Gläubiger Herrn Rechtsanwalt Gloeckner zur Ausübung Ihrer Stimmrechte in den Versammlungsterminen bevollmächtigen.

 

Ein Formular zur Stimmrechtsbevollmächtigung ist in der Rubrik "Downloads" oder unten nachfolgend für Sie zur Verwendung hinterlegt. Dort finden Sie auch das ebenfalls notwendige Dokument „Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk“ für Ihre Bank.


Im Zuge der Stimmrechtsbevollmächtigung wird auch die Anmeldung bei Gericht für Sie vorgenommen; um eine fristgerechte Einreichung bei Gericht bis 23.05.2017 zu ermöglichen, bitten wir um Übersendung Ihrer vollständigen Unterlagen bis spätestens 23.05.2017, 14:00 Uhr.

 

Hinweis:

  1. Stimmrechtsvollmacht bitte ausfüllen, unterzeichnen und als Brief im Original und ggf. zusätzlich per Telefax oder E-Mail an Christian H. Gloeckner, Laufertorgraben 2, 90489 Nürnberg; 0911/58888510; gloeckner@bondcounsel.de senden.

  2. Relevante(n) Sperrvermerk(e) bitte durch Ihr depotführendes Institut ausfüllen und unterzeichnen lassen und uns sodann per Telefax, E-Mail oder Brief zuschicken. Achtung: Ihr Sperrvermerk muss immer für die aktuelle Versammlung Gültigkeit besitzen (hier: 29.05.2017); bereits vorhergehend eingeholte Sperrvermerke verlieren regelmäßig ihre Gültigkeit. Achtung: zur Einreichung Ihrer Unterlagen bestehen die obenstehenden Fristen!

  3. Bitte eine Kopie Ihres Personalausweises beifügen.

  4. Sie handeln nicht für sich persönlich? Bitte lassen Sie uns zudem einen Nachweis Ihrer Vertretungsbefugnis per Telefax, E-Mail oder Brief zukommen.

 

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