Gerade als (Einzel-) Anleger in Mittelstandsanleihen ist man den geschaffenen Strukturen der Anleiheemission weitgehend ausgeliefert. Spätere Bedenken im Hinblick auf die Unternehmensführung oder geplante Abänderungen von Bedingungen können Sie als Einzelinvestor kaum verhindern. Es besteht für den aktiven Investor jedoch – insbesondere über die Sammlung des 5% - Quorums an Mitanlegern – die Option, aktiv die Interessen aller Anleihegläubiger über das Amt des Gemeinsamen Vertreters zu bündeln und gegenüber der Geschäftsleitung und Aktionären so ein aktives Organ mit Kontroll- und Berichtsfunktion im Interesse Ihrer Investition zu etablieren, ohne selbst hierfür erneut „Geld in die Hand zu nehmen“- denn die Kosten des Gemeinsamen Vertreters trägt der Emittent.