Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter
 Rechtsanwalt Christian H. Gloecknerals Gemeinsamer Vertreter  

Leistungen und Kompetenzen Für Emittenten

Die nach dem Schuldverschreibungsgesetz 2009 emittierten Unternehmensanleihen eröffnen durch die Etablierung eines Gemeinsamen Vertreters die Möglichkeit, rechtsverbindlich und damit investitionssicher, sowohl im Rahmen freier Restrukturierung, als auch innerhalb eines gerichtlich überwachten Reorganisationsverfahrens

 

  • Fälligkeiten abzuändern,
  • Fremdkapital in Eigenkapital umzuwandeln,
  • Besicherungsstrukturen veränderten Lebenswirklichkeiten anzupassen.

 

Voraussetzung für die Nutzung dieser vom Gesetzgeber geschaffenen Sanierungsinstitute ist die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für die jeweilige Anleihe durch Emittent oder Anleihegläubiger. Für das finanzwirtschaftlich neu zu positionierende Unternehmen sowie seine Investoren auf Eigenkapital– und Fremdkapitalseite ist der Gemeinsame Vertreter vertrauensvoller Ansprechpartner im Interesse des von ihm vertretenen Kapitals.

 

Wir verfügen aufgrund der Bestellung von Christian H. Gloeckner in mehr als 2.400 Anleihen zum Gemeinsamen Vertreter über ein in der Praxis erprobtes Erfahrungswissen im Bestellungsverfahren und der EDV-gestützten Abwicklung der hieraus resultierenden Forderungen für mehr als 19.000 Kapitalanleger. Die Installation des Gemeinsamen Vertreters ist in jedem Abschnitt eines konstruktiven Restrukturierungsprozesses ein vorteilhafter Baustein für alle Beteiligten.

 

Naturgemäß ist es nicht möglich, die konkrete Restrukturierungsoption im Einzelfall durch Pauschalierungen und Allgemeinaussagen aufzuzeigen.

 

Nehmen Sie deshalb für ein persönliches Beratungsgespräch auf.

 

 

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